Die Berechnung des Kindesunterhaltes erfolgt ab 1.1.2021 nach der neuen Düsseldorfer Tabelle.
Näheres können Sie hier einsehen: Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021
Die Berechnung des Kindesunterhaltes erfolgt ab 1.1.2021 nach der neuen Düsseldorfer Tabelle.
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