Um auf den Wunsch zurückzukommen, dass die Tochter alles erben soll – hat der Erblasser gewollt, dass mit diesem Satz in seinem Testament evtl. seine Ehefrau und seine Kinder enterbt sind und ihren Pflichtteil geltend machen können?

Gerade derartige Testamente können erheblichen Streit in der Familie mit sich bringen, der nicht gewollt war und vermieden werden sollte. Wenn keine gütliche Lösung gefunden werden kann, bleibt in Pflichtteilssachen nur der Weg zum Gericht.