Manchmal ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens an die nächste Generation zu übergeben („mit warmer Hand geben“).
Ob und wie dies geschehen soll, kann erst nach eingehender rechtlicher Prüfung und Beratung entschieden werden.
Oft sind steuerliche Gründe der Anlass für eine lebzeitige Übertragung – die rechtlichen Auswirkungen und etwaige besondere Regelungen sollten jedoch ebenso bedacht und überlegt sein.

Auf Bitten meiner Mandanten habe ich ein grobes Schema erstellt, nach der die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer berechnet werden kann, vgl. Berechnung Erbschaftssteuer