Kindesunterhalt

Der monatliche Zahlbetrag für ein Kind, das beim anderen Elternteil wohnt, wird in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle schematisch festgelegt. Die Berechnung nach dieser Tabelle erfolgt nach den Kriterien des Kindesalters (Altersstufen), der Höhe des mtl. Nettoeinkommens des nicht betreuenden Elternteils, der Höhe des Kindergelds u.a.

Aktuelle Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2020
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Sorgerecht

Die verheirateten Eltern haben für ihre gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht, d.h. sie bestimmen die wichtigen Angelegenheiten (z.B. welche Schule besucht das Kind, welcher Religion soll es zugehören, welche Impfungen sind vorzunehmen…) ihrer Kinder immer gemeinsam. Erst wenn keine gemeinsame Entscheidung getroffen werden kann, muss das Familiengericht angerufen werden, das über diesen einzelnen Fall entscheidet – und zwar nur im Hinblick auf das Kindeswohl und nicht nach dem Willen des einzelnen Elternteils.

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Umgangsrecht

In der Regel wohnen die Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil und besuchen den anderen Elternteil regelmäßig. Der andere Elternteil hat ein Recht darauf, dass ihn seine Kinder besuchen (Umgangsrecht), die Kinder haben ein Recht darauf, zu beiden Eltern trotz Trennung und Scheidung einen guten Kontakt zu pflegen. In welchem Umfang das Umgangsrecht ausgestaltet wird, hängt von dem Alter der Kinder, der Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern, dem Kindeswohl und anderem ab.

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