Die verheirateten Eltern haben für ihre gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht, d.h. sie bestimmen die wichtigen Angelegenheiten ihrer Kinder immer gemeinsam (z.B. welche Schule besucht das Kind, welcher Religion soll es zugehören, welche Impfungen sind vorzunehmen…).
Erst wenn keine gemeinsame Entscheidung getroffen werden kann, muss das Familiengericht angerufen werden, das über diesen einzelnen Fall entscheidet – und zwar nur im Hinblick auf das Kindeswohl und nicht nach dem Willen des einzelnen Elternteils.