Der monatliche Zahlbetrag für ein Kind, das beim anderen Elternteil wohnt, wird in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle schematisch festgelegt. Die Berechnung nach dieser Tabelle erfolgt nach den Kriterien des Kindesalters (Altersstufen), der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens des nicht betreuenden Elternteils, der Höhe des Kindergelds u.a.

Aktuelle Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2021
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