Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021
Die Berechnung des Kindesunterhaltes erfolgt ab 1.1.2021 nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Näheres können Sie hier einsehen: Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021
Die Berechnung des Kindesunterhaltes erfolgt ab 1.1.2021 nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Näheres können Sie hier einsehen: Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021
Frau Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening (Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht) referierte ausführlich zu den aktuellen Themen im Familien-, Erb- und Sozialrecht zu dem Problemkreis der pflegebedürftigen Eltern mit den Auswirkungen auf die Abkömmlinge und Ehegatten. Insbesondere die Folgen des Angehörigenentlastungsgesetzes und des Eingliederungshilfegesetzes wurden in den Bereichen Elternunterhalt sowie Bedürftigen- und Behindertentestamente dargestellt, pdf-Formular
Bei dem Online-Seminar der Rechtsanwaltskammer München stellte Prof. Dr. Christoph Karczewski, Richter am BGH, Karlsruhe, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte in Erbsachen vor, pdf-Formular
Bei dem Online-Seminar der Rechtsanwaltskammer München ging Dr. Christian Seiler, Direktor des Amtsgerichts Freising, auf die Neuerungen im Unterhaltsrecht ein, wobei besonderes Augenmerk auf die neue Düsseldorfer Tabelle gelegt wurde, die ab 1.1.2021 gültig ist, pdf-Formular