Erbrecht in Deutschland und Österreich: Bei dem ersten Präsenz-Seminar nach der Corona-Pause schilderte Prof. Dr. Neumayr vom Obersten Gerichtshof der Republik Österreich anschaulich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im deutschen und österreichischen Erbrecht, gerade auch im Hinblick auf die neue EU-ErbRVO. Danach erläuterte der Münchner Notar Dr. Hans-Frieder Krauß die Besonderheiten von deutschen Notarverträgen (vorzeitige Erbregelung) im Hinblick auf steuerrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Besonderheiten, pdf-Formular