Eine Gemeinschaft von Erben ist meist nicht vom Erblasser gewollt, da in der Regel der Streit bei der Verwaltung des Erbes vorprogrammiert ist.
Gerade in Patchworkfamilien kann eine Gemeinschaft aus Erben der ersten und zweiten Ehe etc. zu erheblichen Konflikten führen.
Ohne anwaltliche Betreuung ist es sehr schwierig, eine tragfähige Lösung zu finden, die auch akzeptiert wird.